Flexibel reagieren können – Schenkungen mit Widerruf

Sie überlassen der Zukunftsstiftung Entwicklung einen Schenkungsbetrag mit der Bedingung, dass der Betrag bei einer wirtschaftlichen Notlage innerhalb einer vereinbarten Frist ganz, teilweise oder in Raten an Sie zurückgezahlt wird.
Bis dahin kann der Betrag durch uns angelegt und die Erträge für die Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden. Das Widerrufsrecht erlischt erst mit Ihrem Tode. Sie können zusätzlich mit einer Verfügung gestalten, wie über die Erträge hinaus auch die geschenkten Mittel verwendet werden sollen. Wir garantieren, dass die geschenkten Mittel ausschließlich für die Entwicklungszusammenarbeit in dem von Ihnen intendierten Sinn verwendet werden.
 

Innovationen ermöglichen – freilassendes Schenken

Freies Schenken eröffnet Räume in Hoffnung auf das Engagement, die Fähigkeiten und die zukünftige Entwicklung anderer. Zum freien Schenken gehört Vertrauen – aber es eröffnet den Raum für das Neue, das in die Welt kommen kann. Es ist die Grundlage für Innovation – die gerade in Krisen- und Armutsregionen dringend gebraucht wird, wo unkonventionelle Lösungen für mitunter scheinbar überwältigende Probleme gefunden werden müssen.

Freie Vermögensübertragungen und Schenkungen ermöglichen uns als Zukunftsstiftung Entwicklung, auf neue Menschen und ihre Projekte zuzugehen, in Notsituationen schnell reagieren zu können oder auch Projekte zu befördern, für die zum dem Zeitpunkt noch nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Als Zukunftsstiftung Entwicklung danken wir für das Vertrauen der Schenkenden, die unsere Arbeit bislang mit freien Schenkungen befördert haben.

Gerne kommen wir mit Ihnen zu dem Thema der Schenkungen und Vermögensübertragung zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit ins Gespräch.

Ihre Ansprechpartnerin