Fördermöglichkeiten der Stiftungs- und Projektarbeit
Die Stiftungsarbeit wird durch Spenden ermöglicht. Neben einer einmaligen Spende gibt es jedoch noch zahlreiche weitere Möglichkeiten unsere Arbeit finanziell zu unterstützen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne kommen wir mit Ihnen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten ins Gespräch!
Sie spenden einmalig, entweder zweckgebunden oder frei zuwendbar. Gerade freie, also nicht projektbezogene Spenden ermöglichen es uns, Gelder dorthin zu leiten, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dies kann ein neues oder auch ein bereits laufendes Projekt sein. Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Sie spenden regelmäßig einen festen Betrag. Dies gibt unseren Partnern in den Ländern vor Ort Planungssicherheit für längerfristige Vorhaben. Auch regelmäßige Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Sie übernehmen eine Patenschaft und ermöglichen einem Schul- oder Kindergartenkind oder einem jungen Menschen eine Ausbildung. Auch diese Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Zu Ihrem Geburtstag, Ihrem Hochzeitstag oder einem anderen freudigen, vielleicht aber auch traurig stimmenden Anlass möchten Sie Ihre Gäste darum bitten, auf Geschenke oder Blumen zu verzichten und stattdessen ein Projekt mit einer Spende zu unterstützen? Sprechen Sie uns an. Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterial zusammen und senden Ihnen und Ihren Gästen Zuwendungsbestätigungenfür Ihre Spenden zu. Auch diese Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Bei einer Zustiftung fließt Ihr Kapital in unser Stiftungsvermögen ein und sichert somit langfristig die Entwicklungsbegleitung unserer Projektpartner. Auch Zustiftungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Sie möchten die Stiftungsarbeit oder die Arbeit zu einem bestimmten Themenfeld fördern, aber in bestimmten Situationen, zum Beispiel im Alter, die Sicherheit haben, im Notfall über diese Schenkung verfügen zu können? Die Schenkung mit Widerrufsrecht bietet Ihnen diese Möglichkeit. Sie behalten sich so das Recht vor, im Falle einer wirtschaftlichen Notlage diese Schenkung unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit widerrufen zu können.
Sie möchten durch eine Schenkung ein bestimmtes Projekt oder Projekte eines bestimmten Themenfeldes fördern? Dann ist die Schenkung mit Auflage die richtige Wahl! So wird Ihr Geld nur für dieses Projekt oder Projekte dieses Themenfeldes verwendet. Wir verwalten für Sie die Gelder und führen die Mittelzuwendung in Abstimmung mit Ihnen aus. Die Schenkung mit Auflage ist steuerlich abzugsfähig.
Gründen Sie Ihre eigene kleine Stiftung in Form eines Stiftungsfonds. Aus Ihrem Stiftungsfonds können Sie Projekte oder Themenfelder Ihrer Intention fördern. Wir bieten Ihnen in Absprache Dienstleistungen wie Beratung, Projektkommunikation und Spendenabwicklung an. Mittel, die in einen Stiftungsfonds einfließen, sind steuerlich abzugsfähig.
Testamentarische Verfügungen bieten Ihnen die Möglichkeit, weit über Ihre Lebenszeit hinaus Menschen an vielen Orten der Welt dabei zu unterstützen und zu fördern, für sich selbst und ihre Familien ein würdiges Auskommen aufzubauen. Bei allen Fragen, die es im Zusammenhang mit einem Testament und testamentarischen Verfügungen zu klären gilt, beraten wir Sie gerne, gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten und Notaren.
Die GLS Bank bietet einen Sparbrief an, bei dem die Zinsen den Projekten der GLS Zukunftsstiftung Entwicklung zugutekommen. Die Laufzeit eines solchen Sparbriefes beträgt vier Jahre, der Zinssatz ist variabel. Diese Zinsspende ist steuerlich abzugsfähig.
Die GLS Zukunftsstiftung Entwicklung verfügt über ein geringes Eigenkapital (siehe Jahresbericht) und zwei Immobilien. Aus diesen Mitteln decken wir unsere Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die Arbeit der Projektbegleitung und -beratung sowie unsere Verwaltungsarbeit. Die angemessen kostengünstige Erbringung dieser Arbeit und transparente Verwendung unserer Mittel bescheinigt uns das Deutsche Spendensiegel. Um unsere Arbeit sichern zu können, sind wir auf die Förderung dieser Stiftungsarbeit durch Spenden angewiesen. Auch diese Spenden sind steuerlich voll abzugsfähig.