Leitlinien der GLS Zukunftsstiftung Entwicklung in Bezug auf Mikrokreditprogramme:

  • Die Mikrokredite müssen dem abzubildenden Geschäftsfeld gerecht werden, das heißt, dass sich die Zinsen z.B. in der subsistenzorientierten Landwirtschaft und Weiterverarbeitung von Produkten auf höchstens 2 bis 2,5 Prozent belaufen dürfen, im Handel aber auch höher ausfallen können. Mikrokredite können ein wirksames Instrument sein, lokale Kleingewerbe aufzubauen.
  • Die Mikrokreditvergabe ist bei unseren Projektpartner*innen in Aus- oder Weiterbildungen eingebunden. Damit gehen Beratungstätigkeiten wie zum Beispiel Marktanalysen oder die Prüfung einer Geschäftsidee einher – denn der Kredit für den zwanzigsten Friseurladen oder die zehnte Schneiderei wird schwerlich rückzahlbar sein und verspricht auch kein zusätzliches Familieneinkommen.
  • Das Kapital für den Aufbau eines Vergabefonds unserer Partner*innen stammt ausschließlich aus Schenkungsmitteln oder zinsfrei gegebenen Darlehen, denn die Mikrokreditnehmer*innen müssen die Zinssätze plus Tilgung für die jeweiligen Geschäftsideen erwirtschaften können.
  • Die GLS Zukunftsstiftung Entwicklung befördert Hilfe zur Selbsthilfe und hat sich der Bekämpfung von Armut verschrieben. Die Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen internationaler Darlehen kann bei den zurzeit von Mikrofinanzunternehmen geforderten Zinssätzen, die bei ca. 12% monatlich beginnen und sich in der Höhe fast offen gestalten, unter Umständen den Mittelstand eines Landes (zum Beispiel im Handel) fördern. Direkte Armutsbekämpfung leisten diese Kredite nicht.
  • Die Zinssätze von Mikrokreditvergaben durch die Projektpartner*innen der Zukunftsstiftung Entwicklung sind den jeweiligen geplanten Aktivitäten angepasst. Im Kontext subsistenzorientierter Landwirtschaft sind beispielsweise nur Zinssätze bis ca. 2,5% sinnvoll, im Handel können dagegen auch höhere Zinssätze darstellbar sein. Diese bedarfsorientierten Zinssätze ermöglichen die Rückzahlbarkeit der Kredite.
  • Mikrokredite für die Anschaffung von Konsumgütern oder eine Mitgift zur Hochzeit werden nicht vergeben.
  • Zumeist sind die Vergaben an die Zugehörigkeit zu Gruppen, in denen über Monate gemeinsam gespart wurde, gebunden. Außerdem gibt es in akuten Notsituationen die Möglichkeit, die Rückzahlung des Kredites auszusetzen oder Schulden ganz bzw. teilweise zu streichen. Davon wurde während der Pandemie breit Gebrauch gemacht und so einer Überschuldung vorgebeugt.
  • Einige unserer Projektpartner, vor allem die, die im Kontext der Förderung des organischen oder biodynamischen Landbaus aktiv sind, arbeiten daran, selbstverwaltete Spar- und Leihzirkel aufzubauen. Die überwiegend aus Frauen bestehenden Gruppen treffen sich etwa vierzehntägig und tragen ihre verabredeten Sparraten zusammen. Dann entscheiden sie, wer den nächsten Kredit aus dem Ersparten der Gruppe erhält. Die Erfahrung zeigt, dass das Sparguthaben in diesen Gruppen kontinuierlich steigt. So können immer größere Anschub-Investitionen getätigt werden. Diese Spar- und Leihzirkel tragen sehr zur Gemeinschaftsbildung in der Gruppe bei. Daraus erwachsen zumeist weitere gemeinsame Initiativen. Die GLS Zukunftsstiftung Entwicklung fördert den Aufbau der Spar- und Leihzirkel und die Ausstattung mit Eigenkapital.

 

Unsere aktuellen Projekte im Bereich Mikrokredite und Kleingewerbe finden Sie hier.