Notwendige Renovierungsmaßnahmen
Anfang der 1980er Jahre, als ACMA die Gebäude für ihre Aktivitäten in Horizonte Azul errichtete, gab es für solche wilden Ansiedlungen weder die Möglichkeit noch die Pflicht der Grundstücksregistrierung bzw. der Einholung einer Baugenehmigung. Erst seit einigen Jahren ist die Stadtverwaltung bemüht, die zumeist ungeklärten Fragen zum Grundbesitz zu regulieren, den vorhandenen Baubestand zu erfassen und diesen zugleich einer technischen Überprüfung zu unterziehen. Mithilfe einer Verordnung gibt die Stadtverwaltung den Anwohner*innen der Favela die Möglichkeit, die von ihnen besiedelten und bebauten Flächen anerkennen zu lassen. Bedingung ist, dass im Gegenzug administrative, juristische und technische Auflagen erfüllt werden.
Für ACMA bedeutet dies, dass die gesamte von ihr genutzte Fläche von 1.170 Quadratmeter behördlich registriert und die Gebäude entsprechend der geltenden Bauvorschriften saniert werden müssen. Zahlreiche Behördengänge sind nötig. Es geht um Barrierefreiheit, die Beseitigung krebserregender Baustoffe, die Renovierung des Kunstraums in dem Dach, Boden und Wände von Termiten befallen sind und neue Regenwasserspeicher.
Sollte ACMA die Auflagen, die mit einer zeitlichen Frist versehen sind, nicht erfüllen, drohen hohe Bußgeldzahlungen und, im schlimmsten Fall, die Schließung der Einrichtung. Es fehlen rund 25.000 Euro.